Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Der Tiggeshof schließt für seine Teilnehmenden keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet dementsprechend nicht für Unfälle während seiner Veranstaltungen. Die Teilnehmenden haben dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.  Bei Kindergeburtstagen sind die einladenden Eltern auch für die Gastkinder verantwortlich.

Der Tiggeshof haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände.
Der Tiggeshof haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tiggeshof gezeigt wird.

Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt, oder wenn durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.

Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die Inhalte der Veranstaltung zur Kenntnis genommen wurden, insbesondere, dass wir im Rahmen der Veranstaltung auch draußen und damit Wind und Wetter ausgesetzt sind, eventuell mit Messer und Feuer umgehen, in unwegsamem Gelände und eventuell bei Dunkelheit unterwegs sind, Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den geplanten Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig das Einverständnis mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bestätigt.

Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Mängel oder Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Etwaige Einschränkungen sind voll umfänglich vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu machen und schriftlich mit dem Tiggeshof abzustimmen.

Veranstaltungsrücktritt

Wenn die angemeldeten Personen doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, sagen Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid – vielleicht wartet jemand auf einen Platz. Sollte dies nicht der Fall sein, und sollten Sie auch keine Ersatzperson benennen, so behalten wir uns vor, Ausfallgebühren zu erheben. Diese betragen bei Absage bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Veranstaltungsgebühr, bei Absage in den drei Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist die komplette Veranstaltungsgebühr zu entrichten.

Dieses gilt auch für Gruppenangebote: Wir gehen davon aus, dass alle angemeldeten Personen teilnehmen und richten uns darauf ein. Wir empfehlen den Organisatoren daher ebenfalls Vorkasse bei der Anmeldung.

Sollte eine Veranstaltung von unserer Seite aus nicht zustande kommen, versuchen wir, Ihnen nach Möglichkeit eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Wenn Sie diese nicht wahrnehmen möchten, erstatten wir bereits bezahlte Teilnahmegebühren selbstverständlich vollständig zurück. werden, sprechen Sie uns bitte darauf an.

Anerkennung der AGBs und Bezahlung

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Überweisung des Veranstaltungshonorars gilt als Bestätigung und als Rechnung. Wir gehen davon aus, dass sie die Veranstaltungsgebühr spätestes 10 Tage vor der Veranstaltung auf unser angegebenes Konto überweisen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Besondere Risiken

Wir tun unser Bestes, um die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten. Trotzdem bleibt bei den geplanten Aktivitäten natürlich ein Restrisiko bestehen. Wir gehen davon aus, dass Sie durch die Anmeldung an unserer Veranstaltung mit den oben genannten Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken einverstanden sind bzw. damit, dass die angemeldeten Personen an allen Aktivitäten teilnehmen können und dürfen.

Wunddesinfektion

Wunden dürfen wir nur dann versorgen, wenn Sie uns dazu Ihre schriftliche Zustimmung erteilen. Wir wenden die Desinfektionsmittel Betaisodona (Lösung) und / oder Bepanthen antiseptische Wundcreme an. Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden, die wir nicht selbst desinfizieren dürfen, in ärztliche Behandlung.

Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.

Fotos

Wir hoffen stets auf schöne Fotos während unserer Veranstaltungen, die wir auch Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Darüber hinaus freuen wir uns, wenn wir schöne Fotos auch auf unserer Homepage veröffentlichen und für Flyer, Prospekte etc. verwenden dürfen – auf diese Weise können wir interessierten Menschen Einblicke in unsere Arbeit geben. Falls es Ihnen nicht recht sein sollte, dass Fotos von Ihren Kindern in dieser Weise veröffentlicht werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitten wir um eine kurze schriftliche Ablehnung

Besondere Regeln zum Schutz vor Covid 19

Bei der Ankunft auf dem Tiggeshof müssen sich alle Besucher die Hände gründlich waschen und desinfizieren.

In Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Stadt Arnsberg bitten wir unsere Gäste um die Vorlage einer Kontaktliste. Bitte füllen Sie diese im Vorfeld aus und geben Sie diese spätestens bei der Ankunft auf dem Tiggeshof ab.

Sie versichern damit, dass alle Gäste beim Besuch auf dem Tiggeshof keine Beschwerden haben, die auf eine Erkrankung mit Covid 19 hindeuten.

BIOLAND-BETRIEB

Wir sind ein zertifizierter Bioland-Betrieb.

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ÖKOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT / ORGANIC FARMING

DE-ÖKO-006 Herstellung in Deutschland

DEMO-BETRIEB

Wir sind Mitglied im Netzwerk Demonstrationsbetriebe Ökologischer Landbau.

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LERNORT-BAUERNHOF

Wir sind Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Lernort Bauernhof e. V.

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Der Tiggeshof-Film

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